Allgemeine Geschäftsbedingungen der mobilApp GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, zu denen die mobilApp GmbH, Seilerstraße 15d, 30171 Hannover Anwendung für Voicebots individualisiert und bereitstellt.

1 Definitionen

1.1 „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mobilApp GmbH.

1.2 „Angebot“ bezeichnet das vom Auftraggeber bestätigte schriftliche Angebot von mobilApp, welches insbesondere die Preise, die Laufzeit und andere für den Service mit dem Auftraggeber vereinbarte Bedingungen sowie den Verweis auf diese AGB enthält.

1.3 „Voicebot“ bezeichnet die für den Auftraggeber nach Maßgabe des Angebots individualisierte Anwendung für einen Voicebot, also einer sprachbasierten künstlichen Intelligenz.

1.4 „Auftraggeber“ bezeichnet das Unternehmen, welches diesen AGB durch die Bestätigung eines Angebots, das auf diese AGB Bezug nimmt oder anderweitig zugestimmt hat.

1.5 „Kunde“ bezeichnet die Kunden des Auftraggebers, welchen der Voicebot angeboten wird.

1.6 „mobilApp“ ist die mobilApp GmbH, Seilerstraße 15d, 30171 Hannover.

1.7 „Service“ bezeichnet die Gesamtheit der von mobilApp im Rahmen der Bereitstellung des Voicebot gegenüber dem Auftraggeber und/oder den Kunden zu erbringenden Leistungen.

1.8 „Vertrag“ bezeichnet die zwischen dem Auftraggeber und mobilApp geschlossene Vereinbarung auf Basis des Angebots nebst der darin in Bezug genommenen Dokumente, inklusive dieser AGB.

1.9 „KI“ bezeichnet den Einsatz von künstlicher Intelligenz.

2 Gegenstand und Umfang des Services

2.1 mobilApp verpflichtet sich, den Voicebot, nach den im Angebot festgelegten Anforderungen anzupassen.

2.2 mobilApp stellt dem Auftraggeber den Voicebot gemäß den Angaben im Angebot für die dort angegebene Laufzeit zur Verfügung. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Voicebot nach Maßgabe dieser AGB für die Kommunikation mit seinen Kunden zu nutzen.

2.3 Der genaue Umfang der von mobilApp zu erbringenden Services und Leistungen ergibt sich aus dem Angebot.

3 Details zur Leistungserbringung

3.1 Der Voicebot enthält folgende Funktionen, welche zum Teil als Optionsleistungen angeboten werden:

3.1.1 Automatischer Anrufagent

Über einen Telefonanruf, oder als Audio über eine Webseite, kann ein Anruf an den Voicebot gehen. Dieser interagiert mittels Sprache mit dem Anrufer. Der Dialog wird durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz geführt. Hierbei wird die eingehende Sprache des Anrufers in Text gewandelt, diese über ein KI Modell beantwortet und die Antwort in Audio gewandelt und dem Anrufer vorgespielt.

3.1.2 Promptanpassungen

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, über Prompts (Textelemente) die Antwort des Voicebots und der dahinterliegenden KI zu beeinflussen.

3.1.3 Lead Weiterleitung

Die Leads / Anfragen resultierend aus dem Anruf, können an eine Email weitergeleitet werden. Diese Email kann XML Anhänge beinhalten, damit die Weiterverarbeitung in externen CRM Programmen erleichtert wird.

3.1.4 Statistiken

Der Auftraggeber kann zu jeder Zeit über einen eigenen Zugang Zugriff auf Statistiken gelangen, in denen er die Anzahl und Länge der Gespräche einsehen kann.

3.1.5 Gesprächsverlauf

Der Auftraggeber kann zu jeder Zeit über einen eigenen Zugang den Gesprächsverlauf eines einzelnen Gespräches einsehen.

3.2 Bereitstellung der Voicebot und Nutzung durch Kunden

Die notwendigen Daten zum Betrieb des Voicebot werden durch mobilApp für den Auftraggeber auf Servern von mobilApp und Google Cloud gehostet. Die Telefonnummern und Anrufe werden von dem Dienstleister Twilio bereitgestellt und verwaltet.

mobilApp stellt dem Auftraggeber die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inkl. Technische/organisatorische Maßnahmen (TOM) bereit. Vor der Nutzung des Voicebot durch den Kunden muss dieser der AVV+TOM zustimmen.

3.3 Verfügbarkeit der Service

mobilApp gewährleistet eine Systemverfügbarkeit von mindestens 99 Prozent für den jeweiligen Kalendermonat. Systemverfügbarkeit bezeichnet den durchschnittlichen prozentualen Anteil eines Kalendermonats, für den der Service für den Auftraggeber verfügbar ist, ausgenommen (i) Wartungsfenster gemäß Ziffer 4.1 dieser AGB; (ii) Verzögerungen, die außerhalb der vertretbaren Kontrolle von mobilApp liegen; (iii) Verzögerungen, die von Systemen außerhalb des Service verursacht werden, u. a. von Netzwerk, Ausrüstung und Systemen des Auftraggebers; und (iv) Nichtverfügbarkeit aufgrund einer Anforderung des Auftraggebers oder der Genehmigung der Nichtverfügbarkeit durch den Auftraggeber.

3.4 Datensicherung

3.4.1 Die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten werden von mobilApp auf sich in Deutschland befindenden Servern gespeichert.

3.4.2 mobilApp führt täglich Datensicherungen der vom Auftraggeber hinterlegten Daten durch, die 7 Tage aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet.

3.5 Sperrung

mobilApp ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zur Voicebot zu sperren, wenn

mobilApp wird die Sperrung dem Auftraggeber spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.

3.6 Änderungsvorbehalt

mobilApp ist berechtigt den Voicebot weiterzuentwickeln und die Funktionalitäten des Services jederzeit in für den Auftraggeber zumutbaren Maße zu ändern. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn hierdurch die vertraglich vereinbarten Funktionen im Wesentlichen enthalten bleiben. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von mobilApp zu erbringenden Leistungen, wird mobilApp den Auftraggeber hierüber zuvor informieren.

4 Wartung und Support

4.1 Wartung

mobilApp wird den Auftraggeber rechtzeitig über geplante Wartungsarbeiten informieren. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit nur in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchgeführt.

4.2 Support

mobilApp wird einen Service Desk bereithalten, welcher telefonisch oder per Email erreichbar ist. Er ist grundsätzlich der Single Point of Contact für alle eingehenden Störungsmeldungen.

5 Pflichten des Auftraggebers

5.1 Anforderungen zur Nutzung

5.1.1 Der Auftraggeber hat die Zugangsdaten zum Service sicher zu verwahren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und mobilApp unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.

5.1.2 Der Auftraggeber ist für die Eingabe der Daten des Auftraggebers in Service sowie für den Inhalt der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Der Auftraggeber erhebt, aktualisiert und bearbeitet seine Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, -regeln und -vorschriften. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Eignung des Service für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Abkommen hinsichtlich seiner Daten und der Nutzung des Service durch den Auftraggeber einzuhalten. Der Auftraggeber ist hierbei insbesondere verpflichtet, selbst für die Einhaltung der Anforderungen aus der Pkw-EnVKV einzuhalten. Der Auftraggeber unterhält nach den Gegebenheiten angemessene Sicherheitsstandards für seine Nutzung und die Nutzung des Service durch die berechtigten Nutzer.

5.1.3 Der Auftraggeber sichert zu und garantiert, dass er von allen Kunden, welche auf Wunsch des Auftraggebers kontaktiert werden, die hierfür notwendigen Einwilligungen der Kunden eingeholt und dokumentiert hat und diese nicht widerrufen wurden. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die von mobilApp durchzuführende Kontaktaufnahme erforderlichen Einwilligungen zur Vermeidung einer unzumutbaren Belästigung nach § 7 UWG einzuholen.

5.2 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber wird mobilApp im Rahmen des Zumutbaren die jeweils von mobilApp gewünschten, bei vernünftiger Betrachtungsweise erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbringen. mobilApp gerät nicht in Verzug, sofern der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt. Sofern für mobilApp ersichtlich ist, dass der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht vereinbarungsgemäß erbringt, wird mobilApp dies mitteilen und auf die Folgen eines etwaigen Verzugs hinweisen.

6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Bereitstellung des Services und die Anpassungsleistungen die im Angebot festgelegt Vergütung an mobilApp zu zahlen. Die Vergütung für die Bereitstellung des Services wird entsprechend der im Angebot ausgewiesenen Laufzeit im Voraus in Rechnung gestellt.

6.2 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Für alle nicht zum Fälligkeitstermin beglichenen Zahlungen werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7 Nutzungsrechte

7.1 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von mobilApp bereitgestellten Voicebot.

7.2 mobilApp oder seine Lizenzgeber sind Inhaber aller Rechte, Titel und Ansprüche an jeglichen Urheber-, Marken- und Patentrechten sowie allen anderen geistigen Eigentumsrechten oder sonstigen Rechten an dem Service sowie allen Weiterentwicklungen, Designbeiträgen oder abgeleiteten Werken. Sofern nicht anderweitig schriftlich eine andere gestattet, wird dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung des Service für die eigenen internen Geschäftszwecke des Auftraggebers gemäß den Bedingungen dieser AGB gewährt. Mit Ausnahme der hier ausdrücklich eingeräumten, eingeschränkten Rechte werden im Rahmen des Vertrages bzw. dieser AGB keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Service durch mobilApp übertragen. Alle Rechte, die dem Auftraggeber im Vertrag bzw. in diesen AGB nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben mobilApp und seinen Lizenzgebern vorbehalten.

7.3 Dem Auftraggeber ist bei der Nutzung des Service Folgendes untersagt und er stellt sicher, dass Folgendes unterlassen wird: (a) den Service unterzulizenzieren, zu lizenzieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen; (b) den Service (soweit dies nicht nach §§ 69 d) und e) UrhG zulässig ist) ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, zerlegen, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren; (c) Inhalte, Daten oder Informationen, die gesetzeswidrig, schädigend, böswillig, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön oder beleidigend sind, das Recht auf Privatsphäre oder das Persönlichkeitsrecht Dritter missachten oder diskriminierend gegenüber bestimmten Rassen oder Volksgruppen anstößig sind, zu übertragen; (d) Schutzrechte Dritter zu verletzen; (e) den Betrieb des Voicebot oder der mobilApp-Systeme, die für das Hosten des Service genutzt werden, oder anderer Geräte oder Netzwerke, die mit dem Service verbunden sind, zu stören oder zu unterbrechen; (f) den Service zum Betreiben eines Servicebüros, Outsourcing- oder Time-Sharing-Service zu nutzen; (g) die Nutzerauthentifizierung oder Sicherheitsvorkehrungen des Service oder eines damit verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos zu umgehen oder offenzulegen; (h) den Service zu dem Zweck, ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzservice zu entwickeln oder die Funktionen oder die Benutzeroberfläche des Service zu kopieren, zu nutzen; (i) einem direkten Wettbewerber von mobilApp Zugriff auf den Service einzuräumen; oder (j) den Service auf eine Weise, die gegen geltendes nationales oder internationales Recht verstößt, zu nutzen.

7.4 Der Auftraggeber räumt mobilApp an sämtlichen Inhalten, die er auf die Server von mobilApp im Rahmen der Nutzung des Services überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. mobilApp ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar.

8 Ansprüche Dritter

8.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er bei der Verwendung des Service sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs-, Urheber- und Datenschutzrechts, beachten wird. Der Auftraggeber stellt mobilApp von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verwendung des Voicebot durch den Auftraggeber gegenüber mobilApp geltend machen. Insbesondere gilt diese Freistellung für die Geltendmachung Rechte Dritter wegen etwaiger Verstöße gegen Vorschriften des UWG und/oder des BDSG bzw. des TMG. Dies gilt auch für die bei mobilApp hierdurch entstehende notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten. Die Regelungen dieser Ziffer 8.1 gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, soweit der Auftraggeber sie zu vertreten hat.

8.2 mobilApp zahlt dem Auftraggeber im Rahmen der Begrenzungen der Ziffer 10 rechtskräftig festgestellte Schadensersatzforderungen Dritter (oder die von mobilApp ausgehandelte Vergleichssumme) inklusive der in Verbindung mit der Verteidigung gegen solche Ansprüche entstehenden notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten, die darin begründet sind, dass die vereinbarungsgemäße Nutzung des Service durch den Auftraggeber eine unmittelbare widerrechtliche Verwendung oder Verletzung von Patenten, Urheberrechten oder Betriebsgeheimnissen darstellt. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der angebliche Verstoß oder die widerrechtliche Verwendung im Zusammenhang mit der Nutzung des Service in Verbindung mit anderer Software, einem anderen Service steht.

8.3 Die betroffene Partei wird die jeweils andere Partei unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Keine der Parteien wird von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit der jeweils anderen Partei anerkennen oder unstreitig stellen. Im Falle einer Inanspruchnahme von mobilApp wird mobilApp die Verteidigung entweder dem Auftraggeber überlassen oder in Absprache mit diesem vornehmen.

9 Gewährleistung

9.1 mobilApp gewährleistet, dass der Service während der vereinbarten Laufzeit im Wesentlichen die im Vertrag festgelegten Spezifikationen erfüllt. Abgesehen von der wesentlichen Vertragspflicht von mobilApp, während der Laufzeit des Vertrages in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand zu erhalten, haftet mobilApp im Rahmen dieser Ziffer 9 nur für schuldhafte Handlungen und Unterlassungen und in den Grenzen der Ziffer 10. § 536 a, Abs. 1, 1. Alternative des BGB wird ausgeschlossen.

9.2 mobilApp gewährleistet, über die notwendigen Rechte zu verfügen, um Zugang zum Service zu gewähren und den Service zu leisten, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Im Falle eines Anspruchs auf Gewährleistung wegen Rechtsmängeln gelten die Regelungen des Ziffer 10 und mobilApp kann nach eigener Wahl und auf eigene Kosten folgende Schritte unternehmen: (i) dem Auftraggeber das Recht verschaffen, den Service im Rahmen dieses Vertrages weiterhin zu nutzen, oder (ii) den Service zu ersetzen oder so zu ändern, dass die Verletzung aufgehoben wird, solange die Funktionen des Service wesentlich beeinträchtigt werden. Wenn mobilApp den Auftraggeber schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass die vorstehenden Optionen nicht in angemessener Weise zur Verfügung stehen, kann mobilApp oder der Auftraggeber diesen Vertrag kündigen, und mobilApp erstattet dem Auftraggeber alle vorausbezahlten Gebühren für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit.

9.3 Der Auftraggeber muss mobilApp unverzüglich schriftlich über jeden Gewährleistungsfall wie folgt in Kenntnis setzen: (i) einen Gewährleistungsfall bezüglich des Service: unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Auftraggeber und (ii) bei Gewährleistungsfall bezüglich einer Anpassungs-/Ergänzungsleistung: unverzüglich nach Abschluss der betreffenden Anpassungs-/Ergänzungsleistung.

9.4 Eine Gewährleistung gemäß Ziffer 9 ist ausgeschlossen, wenn und soweit: (i) der Service nicht gemäß dieser AGB verwendet wird oder (ii) die Nichteinhaltung der oben genannten Gewährleistungen durch Produkte, Inhalte oder Services Dritter verursacht wird, die als solche gekennzeichnet sind, oder (iii) die Minderung der Tauglichkeit unerheblich ist gemäß § 536, Abs. 1, Satz 3 des BGB. Beschaffenheitsgarantien sind nur dann wirksam, wenn sie vom mobilApp-Management ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Unter keinen Umständen übernehmen mobilApp oder dessen Lieferanten über den in diesen AGB ausdrücklich eingeräumten Umfang hinaus Gewähr für Eigenschaften (z.B. Funktionalitäten, Ergebnisse die aus der Verwendung oder Integration des Service erhofft werden, oder Fehlerfreiheit, Unterbrechungsfreiheit oder Sicherheit des Betriebs des Service, der Soft- oder Hardware oder sonstigen Materials.

10 Haftung

10.1 Grundsatz der gesetzlichen Haftung

mobilApp haften dem Auftraggeber nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Die Bestimmungen dieser Ziffer 10 gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht an anderer Stelle im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2 Unbeschränkte Haftung

mobilApp haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von mobilApp übernommenen Garantie.

10.3 Haftungsbeschränkung

Außer in den in Ziffer 10.2 genannten Fällen (insbesondere, aber nicht abschließend, bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht), (i) ist die Haftung von mobilApp unter diesem Vertrag insgesamt auf den im Auftrag vereinbarten Betrag begrenzt, (ii) haftet mobilApp nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Auftraggeber angefallen wäre.

Eine weitergehende Haftung der Parteien besteht nicht. Insbesondere haftet mobilApp nicht wegen einer etwaigen Unvollständigkeit und/oder Fehlerhaftigkeit der Nutzungsbedingungen und/oder der Datenschutzerklärung.

10.4 Soweit die Schadensersatzhaftung durch mobilApp ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von mobilApp.

11 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, für personenbezogene Daten, die von dem Vertragspartner übergeben werden, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Darüber hinaus schließen die Parteien die als Anlage 1 beigefügte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.

12 Vertraulichkeit

12.1 Die Parteien werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Parteien erlangten vertraulichen Informationen vertraulich behandeln, insbesondere weder Dritten weitergeben oder anders als zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag nutzen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sämtliche Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation und Diskussion bekannt werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören auch sämtliche im Angebot nebst dieser AGB getroffenen Vereinbarungen.

12.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertrauliche Informationen,

12.3 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen diesen AGB entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung der vertraglich zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

13 Laufzeit, Kündigung

13.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber in Kraft und hat die im Angebot festgelegte Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich um eine vereinbarte Laufzeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird.

13.2 Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.3 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

13.4 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird mobilApp die Daten des Auftraggeber auf Wunsch – maximal jedoch innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Vertragsbeendigung – dem Auftraggeber bereitstellen und danach löschen. mobilApp ist zudem berechtigt, Daten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn mobilApp hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf den Vertrag (inkl. diesen AGB) findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlich zuständig für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und mobilApp ergebenden Streitigkeiten sind die für Hamburg zuständigen staatlichen Gerichte.

14.2 Regelungsumfang und Ausschluss der Geltung von Allgemeinden Geschäftsbedingungen

Der Vertrag, einschließlich seiner Bestandteile und Grundlagen, enthält sämtliche zwischen den Parteien vereinbarten Regelungen zum Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftraggeber in einem Standardauftragsformular oder sonst im Zusammenhang mit einem Auftrag auf diese hinweist und/oder mobilApp diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

14.3 Abtretung und Aufrechnung

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Einwilligung von mobilApp an Dritte abzutreten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von mobilApp ausschließlich mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt.

14.4 Subunternehmer

mobilApp ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

14.5 Schriftformerfordernis

Änderungen des Vertrages oder der übrigen Vertragsdokumente bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

14.6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB bzw. des Vertrages oder der unter diesem Vertrages getroffenen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages sowie der unter diesem Vertrages getroffenen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag oder eine unter diesem Vertrag getroffene Vereinbarung lückenhaft ist.

15 Anlagen

Folgende Anlage ist Bestandteil dieser AGB:

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